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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich

Die AGB der WE-DJs (im folgenden als Dienstleister bezeichnet), vertreten durch Gerd Buchholz - Im Schönblick 27 - 53604 Bad Honnef, gelten für alle Buchungen des DJs und alle beauftragten Dienstleistungen wie Technik-Miete, Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung.

Sollten AGB’s des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter) diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden Paragraphen der AGBs des Veranstalters nicht bindend. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich fixiert, von beiden Parteien unterschrieben und dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

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Gage und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag und enthält alle vereinbarten Leistungen. Der im Vertrag notierte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.

Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An- und Abfahrt innerhalb 50km Entfernung zur Betriebsstätte von WE-DJs, Aufbau des vereinbarten Equipments (Ton- und Lichtanlage) und für Reisewege über 100km zudem Kosten für eine Übernachtung.

Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt vorzunehmen.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

1. Barzahlung im direkten Anschluss an die Veranstaltung

2. Paypal

3. Kreditkarte

4. Überweisung (bei B2B-Geschäften)

Bargeldlose Zahlungen müssen vor Veranstaltungsbeginn mit Paypal-Beleg oder bankquittiertem Überweisungsbeleg glaubhaft nachgewiesen werden.

Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung fällig. Mit Ablauf der Frist kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten uneingeschränkt die Regelungen des BGB.

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Vertragsrücktritt

Ein Vertragsrücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn der Veranstaltung jederzeit möglich. Dabei gelten folgende Regelungen:

Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei

Rücktritt bis 1 Tag vor Veranstaltung: 20% der vereinbarten Gage und Technik-Miete, mindestens jedoch 100,- Euro

Rücktritt bis zum Beginn der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage und Technik-Miete, mindestens jedoch 250,- Euro

Bei Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund kann nach Ermessen des Dienstleisters von diesen Regelungen abgewichen werden.

Ein Vertragsrücktritt durch WE-DJs ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich.

Für ein Nichterscheinen des DJs am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den Veranstalter fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.

Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung der technischen Ausrüstung mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Der Veranstalter erhält zudem 15% Preisnachlass auf die vereinbarte Gage.

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Haftung

Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert der eingesetzten Technik beschränkt.

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GEMA

Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Dienstleister versichert, dass die eingesetzten digitalen Mediadateien gemäß VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind (unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der Veranstalter informiert sich selbständig über Meldepflichten seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA befreit.

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Sonstiges

Der Dienstleister unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der Dienstleister ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil.
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des Equipment stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.

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Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Honnef.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Dienstleister und Veranstalter mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Königswinter. Vor der Nutzung des Rechtsweges ist ein Mediationsgespräch zwingend erforderlich.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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